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Vernetzte Thermostate: Bis zu 1.200 Euro Kosten für Eigentümer

Mann stellt Thermostat an Wand ein, hält Papier, sitzend im hellen Wohnzimmer mit Pflanzen und Fenstern.

Für die Kaufkraft von Millionen Betroffenen ist dies ein weiterer Rückschlag.

Die Regelung blieb zunächst weitgehend unbeachtet: Im Juni 2023 verabschiedete die Regierung ein Dekret, das ab 2027 die Installation vernetzter Thermostate an jedem Heizkörper einer Wohnung verpflichtend machen sollte. Inzwischen treten die Behörden auf die Bremse und nennen 2030 als möglichen Zeitpunkt. Auch wenn die Maßnahme gut gemeint ist und sogar beim Energiesparen helfen könnte, entstehen für die Betroffenen zusätzliche Kosten.

Wie Capital erinnert, gab es zunächst eine Förderung. Sie wurde jedoch wegen Betrugsfällen rasch wieder eingestellt. Damit müssen die Betroffenen nun selbst zahlen: Pro Heizkörper fallen nahezu 300 Euro an. Bei vier Heizkörpern summiert sich die Rechnung somit auf 1.200 Euro – je nach Situation möglicherweise sogar auf mehr. Zwei Ausnahmen sind allerdings vorgesehen: für Wohnungen, bei denen sich die Investition nicht innerhalb von zehn Jahren amortisiert, sowie für Haushalte mit einem Holzofen.

Vernetzte Thermostate: „Der Staat mischt sich in Dinge ein, die ihn nichts angehen“

Der RTL-Redakteur François Lenglet reagierte darauf mit deutlicher Kritik und bezeichnete die Verpflichtung als „absurd“. Er erklärt: „Das ist völlig verrückt. Der Staat mischt sich in Dinge ein, die ihn nichts angehen.“

Seiner Ansicht nach sollte sich die Regierung stattdessen den großen energiepolitischen Themen widmen, etwa dem Wiederhochfahren der Kernenergie und einem schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien. Auch der frühere Innenminister Bruno Retailleau griff die Debatte auf und ärgerte sich mit einer Prise Ironie:

Bei diesem Tempo wird es bald Kontrollen zur Dicke von Pullovern geben, eine Kommission zur Überprüfung der Energieeffizienz von Bettdecken und die Pflicht, eine optimale Körperbehaarung wachsen zu lassen, um unsere Energierechnung zu senken.

Für die Kaufkraft von Immobilienbesitzern reißen die schlechten Nachrichten offenbar nicht ab. Kürzlich berichteten wir bereits über den Entwurf des Mehrjahresplans für Arbeiten (PPPT). Seit dem 1. Januar 2025 müssen gemäß dem Klima- und Resilienzgesetz sämtliche Wohnungseigentümergemeinschaften mit Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind, diesen Plan erstellen. Er soll notwendige Sanierungen frühzeitig einplanen, um Gebäude und Wohnungen zu erhalten. Obwohl noch nichts feststeht, befürchten viele bereits stark steigende Kosten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem vorherigen Artikel.

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